BVfK - Wochenendticker 13. Oktober 2018

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Diesel-Opfer?  Hamburgs ältester VW-Händler ist pleite.

 

DUH-Folgen:  Kfz-Handelssysteme werden zur Schicksalsgemeinschaft.

 

Schwache Politik versus industriefeindliche Kräfte.

 

Was interessieren mich Fahrverbote? Ich fahre Oldtimer!

Mitgliederinformationen unserer Kooperationspartner

Bank11 – Das neue Sonderzinsprogram „Easy‘11“ ist da!

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Whobuysmycar - Vorreservierungsoption für iFrame-Inserate 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

Anschnallen, bitte! 

Rückrufaktion mit zweifelhafter Zwischenlösung

 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

normalerweise ist die Insolvenz eines Vertragshändlers für den freien Handel keine besondere Nachricht, doch die Schieflage von Willy Tiedtke, dem 1935 gegründeten ältesten Hamburger VW-Händler, der an sechs Standorten knapp 300 Mitarbeiter beschäftigt und etwa 8.000 Neu- und Gebrauchtwagen pro Jahr verkauft, stimmt auch uns sorgenvoll.

Man sagt, die in guten Zeiten kalkulierten, inzwischen viel zu hohen Leasing-Restwerte seien Ursache des Problems und selbst wenn so etwas selten die einzige Ursache für eine Pleite ist, gibt es Anlass zur Befürchtung, dass wir es hier mit einem Vorboten einer durch die Dieselkrise beschleunigten, gewaltigen Erosion im Autohandel zu tun haben, die auch im Zusammenhang mit den unzähligen, teils kaum wahrnehmbaren Folgen der Digitalisierung steht.

Denn Digitalisierung hat nicht nur viel mit Transparenz und Vergleichbarkeit zu tun, sondern führt als Kombination mit grundsätzlich erfreulicher Optimierung zu einem immer schärferen Wettbewerb und in Folge auch zu einer immer stärker werdenden Ausdünnung des gesamten Händlernetzes.

Das wiederum ist durchaus im Sinne der Hersteller, denn die wissen schon lange, dass 50% ihrer Prospektpreise „weich“ sind und man nur erfolgreich sein kann, wenn man den Rotstift insbesondere bei den Vertriebskosten ansetzt. Das wäre normalerweise ein gutes Signal für freie Händler, denn die können das Verkaufsgeschäft bekanntermaßen wesentlich effizienter organisieren und sind zwischenzeitlich zum unverzichtbaren Element im automobilen Gesamtgefüge geworden.

Doch es gibt kaum Anlass zur Freude. Die Schnittmengen der Chancen und Risiken der unterschiedlichen Kfz-Handelssysteme wird zunehmend größer und damit auch die Stellen, wo wir zur Schicksalsgemeinschaft werden.

Dies betrifft nicht nur die zunehmend dramatischer werdenden Auswirkungen der Dieselkrise, sondern dass auch das eng damit zusammenhängende Wirken (manche sagen Raubrittertum) der DUH. Unter der Überschrift >>> Deutsche Umwelthilfe am Pranger beschreibt Prof. Brachat eindrucksvoll die Gesamtzusammenhänge zwischen Politikversagen und Abmahnabzocke.

Es schaudert einen, wenn man bedenkt, dass diese Anti-Diesel-Fahrverbots-Gerichtskampagne mit Geldern des deutschen Autohandels (2015 und 2016 kassierte die DUH knapp 5 Millionen Euro Vertragsstrafen) finanziert wird, da es die Politik über Jahre nicht schafft, den Abmahnungsmissbrauch durch eine nun endlich beschlossenen Gesetzesänderung einzudämmen.

Das schafft Anlass für Optimismus, auch wenn man sich langsam fragt, wie lange der Autohandel angesichts einer immer weniger handlungsfähigen Politik und stärker werdender industriefeindlicher Kräfte noch in der Lage sein wird, die Durstrecke zu überstehen und seine Geschäftsmodelle dem digitalen Wandel anzupassen.

Wer sich dieser immer anspruchsvolleren Zukunft stellen will, benötigt einen starken Verband. Ihr BVfK ist dabei für die meisten freien Händler die erste Wahl und damit dank Ihrer Unterstützung in der Lage, Tag für Tag an einem großartigen Auftrag zu arbeiten:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Was interessieren mich Fahrverbote? Ich fahre Oldtimer!

 

was nicht unbedingt mit großem Verzicht auf technischen Fortschritt, eingeschränkter Alltagstauglichkeit und überhöhten Anschaffungs- und Unterhaltskosten verbunden sein muss. 

Ein Beispiel dafür liefert z.B. ein 1987er Mercedes 300 SE. Die komfortable Oberklasse-Limousine aus Zeiten, als man bei Daimler auf die Frage noch Rabatten noch böse Blicke riskierte, wird neben gut 20 Schmuckstücken der BVfK-Mitglieder zum Preis eines EU-Neuwagens der Kleinwagenklasse angeboten. Das Ganze vom 15. – 18. November 2018 auf dem BVfK-Stand bei der Retro Classics Cologne. Der knapp 400 qm große "Inselstand" des BVfK befindet sich zentral und bestens gelegen im Bereich des Übergangs von Halle 6 zur Halle 9. Wer sich einen der noch wenigen freien Plätze sichern will, sollte sich beeilen.

Rechtzeitige Reservierung der Ausstellungsflächen ist ebenso empfohlen, wie die Anforderung der begrenzt verfügbaren Freikarten:

oldtimer@bvfk.de  /  www.retro-classics-cologne.de

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Mitgliederinformationen unserer Kooperationspartner

 

Bank11 – Das neue Sonderzinsprogram „Easy‘11“ ist da!

Zum Jahresende greift die Bank11 sämtlichen BVfK Mitgliedern noch einmal kräftig unter die Arme, um den Abverkauf Ihrer Neu-, Vorführ- und Gebrauchtfahrzeuge zu steigern.
Mit „Easy’11“ profitieren Sie von dem einfachen und schnellen Kreditantrag der Bank11 und sichern sich bis auf weiteres den Aktionszins.

z.B. 1,99 % Classic / Ballon mit RKV & Gap

Weiterhin stehen Ihnen hierfür unsere neusten Victor-Innovationen zur Seite:

• die Videolegitimation

• die qualifizierte elektronische Signatur (QES)

• der digitale Kontocheck, –

• sowie ein gänzlich papierloser Kreditantragsprozess – auf Wunsch auch ohne, dass Ihr Kunde in Ihr Autohaus kommen muss.

Ab dem 17.10.2018 ist das neue Sonderzinsprogramm „Easy’11“ verfügbar! Für Rückfragen steht Ihnen Ihr Bank11 Gebietsleiter jederzeit gerne zur Verfügung!

Sie sind noch kein Bank11 Partner? Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie hier: https://www.bank11.de/kfz-haendler/ihr-persoenlicher-ansprechpartner/


Die Konditionen Easy‘11 finden Sie in Ihrem BVfK-Mitgliederbereich unter:
>>>https://www.bvfk.de/mein-bvfk/bank11/ 

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Whobuysmycar  Vorreservierungsoption für iFrame-Inserate

 

Ab sofort erhalten die Händler von deren eigener Webseite über unseren iFrame ein Fahrzeug zum Verkauf angeboten wird ein 3-stündiges Vorreservierungsrecht. Somit hat der Händler immer die Möglichkeit die Fahrzeuge seiner eigenen Kunden zuerst für sich zu reservieren. Sollte innerhalb von 3 Stunden keine Reaktion erfolgen, wird das Fahrzeuginserat für alle angeschlossenen Händler freigegeben. 

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!! WICHTIG !! Datenschutzhinweis

Dank eines Hinweises eines unserer Mitglieder, müssen wir Sie darauf hinweisen, das die Verwendung von iFrames eine Erweiterung der Datenschutzbestimmungen benötigt. Wir werden in Kürze mit unserer Rechtsabteilung einen Entwurf zur Verfügung stellen, den Sie für Ihre Seite verwenden können. 

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Kurzmitteilungen:

WBMC-Startseite aufgefrischt

das Design und Layout auf der Startseite wurde etwas aufgeräumt und mit einem "Lächeln" versehen. 

Duplizieren-Funktion jetzt verfügbar

Die eigenen Fahrzeuge können nun dupliziert werden. Somit entfällt die erneute vollständige Eingabe bei Fahrzeugen mit ähnlichen Merkmalen. 

Schadstoffklassen ebenfalls verfügbar

Auch wenn es noch kein variabler Kalkulationsfaktor ist, können die Schadstoffklassen nun über das Anbieterformular eingegeben werden. Vorerst dient es lediglich der Information, was sich aber in Kürze, und mit Hilfe unseres Kompetenzteams, ändern wird. 

Fragen und Anregungen gerne per E-Mails an: m.manthey@bvfk.de.

Eine erfolgreiche nächste Woche wünscht

Ihr BVfK-IT-Team

Marcel Manthey und Waldemar Trommenschläger

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Anschnallen, bitte! 

Rückrufaktion mit zweifelhafter Zwischenlösung

 

Für allgemeine Verwunderung hat ein in der vergangenen Woche von einem BVfK-Mitglied an die BVfK-Rechtsabteilung herangetragene Fall mit folgendem Hintergrund gesorgt:

Der Fahrzeughersteller SEAT hat die Fahrzeugmodelle Ibiza und Arona der Modelljahre 2017 und 2018 offiziell zurückgerufen, da im Rahmen der serienbegleitenden Qualitätsbeobachtung offenbar festgestellt wurde, dass sich bei gleichzeitiger Belegung der hinteren mittleren und linken Sitzposition das Gurtschloss des linken Sitzes unvermittelt lösen kann. Dieses Problem könne laut Hersteller z.B. bei plötzlichem schnellem Spurwechsel und gleichzeitig voll besetztem Fahrzeug auftreten.

Sicherheit habe bei SEAT oberste Priorität, weshalb mit Hochdruck an einer technischen Lösung gearbeitet und diese in Kürze präsentiert werde – so heißt es zumindest in den öffentlichen Äußerungen des Herstellers. Die präsentierte Zwischenlösung ließ allerdings geringfügige Zweifel am beteuerten Stellenwert der Sicherheit aufkommen.

Es wird zwar davon abgeraten, den mittleren Sitz der Rücksitzbank zu verwenden, bis eine endgültige Lösung gefunden ist. Gleichzeitig erhalten Autokäufer vom Hersteller jedoch einen Kabelbinder zugesendet, mit dem das Gurtschloss fixiert werden könne sowie einen Aufkleber, der am Armaturenbrett befestigt werden und auf die Problematik hinweisen solle.

So mancher Kunde wollte das nicht hinnehmen, setzte eine zweiwöchige Frist zur Nachbesserung und drohte hilfsweise den Rücktritt vom Kaufvertrag an. Dass die Schwelle zur Erheblichkeit des Defekts überschritten sein könnte, wenn bei voller Besetzung des Fahrzeugs die Sicherheit nicht mehr für alle Insassen gleichermaßen gewährleistet ist, lässt sich gut vertreten.

Dem dann grundsätzlich möglichen Rücktritt muss jedoch eine angemessene und fruchtlose Nachbesserungsfrist vorausgehen. Die Angemessenheit ist dabei nicht anhand festgelegter Höchstgrenzen, sondern entsprechend der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Sofern die jeweiligen Umstände umfangreiche Nachforschungen oder die Entwicklung komplizierter technischer Maßnahmen erfordern, können auch Fristen von mehreren Monaten als angemessen anzusehen sein.

So dürfte die Rechtsprechung in Abgasskandal-Fällen herangezogen werden können (beispielsweise OLG Nürnberg, Urteil v. 24.04.2018, Az. 6 U 409/17), die regelmäßig davon ausgeht, dass solche Umstände bei der Fristbemessung eine Rolle spielen, die außerhalb des Einflussbereichs des Händlers liegen. Der Händler weiß nämlich zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Nachbesserung noch gar nicht, wie das Problem behoben werden kann und ist vom Entwicklungsstand der herstellerseitigen Lösung abhängig.

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung

Droht ein Käufer während laufender Rückrufaktionen den Rücktritt an, dürfte insoweit aufgeatmet werden können, dass die Angemessenheit der zuvor erforderlichen Frist zur Nachbesserung meist großzügig auszulegen ist und der Händler demnach in den Grenzen des Zumutbaren die Endlösung des Herstellers abwarten darf.

Auch darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche dürften in der Regel daran scheitern, dass Konstruktions- und Produktionsfehler des Herstellers dem Händler nicht zugerechnet werden können, da der eine nicht Erfüllungsgehilfe des anderen ist. Anders kann dies zu beurteilen sein, wenn der Händler übergeordnetes Wissen hat und den Käufer nicht ausreichend informiert und unterstützt. Dann kann ihm unter Umständen ein eigenes Verschulden zur Last gelegt werden.

In gleichgelagerten Fällen ist daher zu empfehlen, den Kontakt mit dem Käufer zu pflegen und regelmäßig beim Fahrzeughersteller den Entwicklungsstand abzufragen.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

 

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Termine:

15. – 18. November 2018 Retro Classics Cologne. BVfK-Händler präsentieren ihre Oldtimer auf einem eigenen Stand.  www.retro-classics-cologne.de Teilnehmerinformationen: 2018-retro-koeln@bvfk.de

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